Gymnasium & Realgymnasium

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VWA

Für das Schuljahr 2024/2025 gibt es zudem für Schülerinnen und Schüler eine Wahlmöglichkeit zwischen abschließender Arbeit sowie mündlicher Teilprüfung oder schriftlicher Klausurarbeit.

  • Eine schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Teilprüfung statt der vorwissenschaftlichen Arbeit:
  • Bis 30. September 2024 haben Schülerinnen und Schüler der Schulleitung schriftlich bekanntzugeben, wenn diese anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere schriftliche Klausurprüfung oder mündliche Teilprüfung ablegen wollen.
  • Neues Medienformat statt „Literaturarbeit“ (VWA) Um ein bereits festgelegtes und genehmigtes Thema für die abschließende Arbeit (VWA) durch ein neues Format (forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit) zu ersetzen, braucht es das Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson sowie eine schriftliche Bekanntgabe an die Schulleitung bis 30. September 2024. − Vorwissenschaftliche Arbeit beim Haupttermin 2025: Wenn Schülerinnen und Schüler eine VWA schreiben möchten, besteht keine Handlungsbedarf.
  • Das bereits festgelegte und genehmigte VWA-Thema bleibt für den Haupttermin 2025 gültig. Berufsbildende Mittlere Schulen Die Abschlussarbeit in Berufsbildenden Mittleren Schulen entfällt. • Im berufsbildenden mittleren Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn stark fachpraktisch ausgerichtet.

KONTAKT

Mag. Ludwig MARTIN

Mag. Ludwig MARTIN

Direktor
Birgit Schneider

Birgit Schneider

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