Gymnasium & Realgymnasium

PROFIL – HAUSORDNUNG

AKTUELLES

Hausordnung

Ziel der Neulandschule ist es, den Schüler*innen eine wertschätzende Lernumgebung zu bieten, in der ein respektvoller, freundlicher Umgang miteinander sowie Verantwortungsbewusstsein für das eigene Handeln vermittelt werden sollen.

Unsere Hausordnung dient dazu, den Schulalltag für alle Schüler*innen und Lehrer*innen so zu gestalten, dass wir gemeinsam für ein positives, förderliches Schul- und Lernklima sorgen.

Im Sinne einer gelingenden Bildungspartnerschaft sind Schüler*innen, Eltern und Obsorgeberechtigte dazu angehalten, ihren Beitrag zu einem kooperativen und konstruktiven Miteinander zu leisten.

Allgemeine Hausordnung

Respektvoller Umgang & Konfliktlösung:

Alle am Schulgeschehen beteiligten Personen pflegen zu jeder Zeit einen respektvollen Umgang miteinander.
Im Falle eines Konfliktes wird auf einen höflichen Umgangston geachtet und bei Bedarf eine außenstehende Person (z.B. Peers, KV, Vertrauenslehrer*in, Elternvertreter*innen etc.) hinzugezogen, die dabei helfen kann, den Konflikt zu lösen.
Verbale Beleidigungen sowie physische und psychische Gewalt werden nicht toleriert.

Sauberkeit:

Das gesamte Schulareal ist sauber zu halten. Im Sinne der Nachhaltigkeit achten wir auf korrekte Mülltrennung, daher muss eigener Müll selbstständig in den entsprechenden Mülleimern entsorgt werden. Insbesondere die Toiletten, Tische und Sessel sind sauber zu halten. Entstandene Schäden und Verunreinigungen müssen sofort gemeldet werden!

Heißgetränke aus Automaten dürfen nicht in Bechern durchs Schulgebäude getragen werden. Entweder werden diese vor Ort getrunken oder in ein verschließbares Behältnis (z.B. Thermobecher) umgefüllt. Auf dem Schulgelände gilt ein Verbot von Kaugummis.

 

Umgang mit Einrichtungs- und Wertgegenständen:

Schäden an Einrichtungsgegenständen der Schule (z.B. Kästen, Tafeln, Türen, WC-Anlagen usw.) müssen umgehend gemeldet werden. Mit dem Eigentum von Schüler*innen und Lehrer*innen muss sorgsam umgegangen werden. Wertgegenstände werden in den dafür vorgesehenen Spinden aufbewahrt. Die Schule haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände.

 

Pünktlichkeit:

Schüler*innen haben sich zu Unterrichtsbeginn pünktlich im jeweiligen Klassen- oder Fachraum einzufinden. Für Verspätungen muss ein Grund angegeben werden.

Regelung für elektronische Geräte:

Am Beginn des Schultages werden elektronische Geräte, Handys, Smartwatches etc. und Laptops (Unterstufe) von der jeweiligen Lehrperson im dafür vorgesehenen Kasten versperrt bzw. in der Oberstufe in der dafür vorgesehenen Ablage verstaut. Geräte sollen zuvor abgedreht, in den Flugmodus oder lautlos geschaltet sein. In der Unterstufe ist eine Benützung dieser Geräte außerhalb der Unterrichtsstunden nur in Absprache mit einer Lehrperson erlaubt.

Das unerlaubte Aufzeichnen des Unterrichts ist verboten und stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar.

Garderobenordnung:

Fahrräder, Roller o.ä. sind vor dem Schulgebäude bei den entsprechenden Ständern abzuschließen oder in den Spinden zu verschließen und dürfen nicht in Klassenräume und Pausenbereiche mitgenommen werden.

Ab 7:45 Uhr darf die Klasse betreten werden. Davor ist nur der Aufenthalt im Eingangsbereich des Altbaus erlaubt.

Alle Schüler*innen der Unterstufe müssen im Schulgebäude Hausschuhe tragen. Schüler*innen der Oberstufe müssen bei Schlechtwetter (z.B. Regen, Schnee, Matsch) auf Hausschuhe wechseln.

Aufenthalt am Schulgelände

Nach dem Vormittagsunterricht ist das Schulgebäude umgehend zu verlassen. Ausnahmen sind das Tagesheim (Hort) und die Mittagsüberbrückung. Während unterrichtsfreier Stunden (z.B. Mittagspausen) ist der Aufenthalt am Schulgelände nur im Rahmen der eben erwähnten Ausnahmen erlaubt. Schüler*innen der Oberstufe können auf den Beginn des Nachmittagsunterrichts oder vereinbarte schulische Termine im Gangbereich des Altbaus warten.

Unterstufenschüler*innen dürfen in Freistunden während des Vormittagsunterrichts das Schulgelände nicht verlassen.

Schulfremde Personen dürfen sich nur auf Einladung von Lehrpersonen bzw. der Direktion auf dem Schulgelände aufhalten.

Pausen:

Das Schulgelände darf während der Pausen nicht verlassen werden.

Bei Problemen oder Vorfällen in der Pause ist die jeweilige Pausenaufsicht zuständig. Anweisungen durch Lehrpersonen ist Folge zu leisten. Lärmen und Schreien soll vermieden werden, um Mitschüler*innen das Entspannen und Erholen in den Pausen zu ermöglichen.
Ballspielen ist nur im Ballkäfig und am Sportplatz erlaubt. Der Spielplatz mit den Spielgeräten darf in den Pausen nicht benützt werden. Die Pausen vor der ersten Unterrichtsstunde und von 12.55 – 13.00 Uhr sind im Schulgebäude zu verbringen. Bei Schlechtwetter sind alle Pausen im Schulgebäude zu verbringen.

Wechsel in andere Klassenräume:

Beim Verlassen des eigenen Klassenraums wird der Sitzplatz so hinterlassen, dass andere Schüler*innen darauf arbeiten können. Das benötigte Unterrichtsmaterial wird in den anderen Raum mitgenommen. Die Tischunterlage wird entweder ebenfalls mitgenommen oder im eigenen Fach verstaut.

Abwesenheit vom Unterricht:

Jedes Fehlen vom Unterricht muss in der Schule vor Unterrichtsbeginn durch die/den Erziehungsberechtige/n, eigenberechtigte/n Schüler*in oder volljährige/n Schüler*in mit Angabe eines dem Schulunterrichtsgesetz entsprechenden Grundes gemeldet werden (z.B. SchoolFox-Nachricht an den KV).

Bei Arztbesuchen während der Unterrichtszeit ist eine Zeitbestätigung vorzulegen.
Geplante Abwesenheiten müssen mit der Direktion und dem KV besprochen und bewilligt werden.
 

Lift

Die Nutzung des Liftes ist Schüler*innen nicht gestattet. In Ausnahmefällen wie Verletzungen oder anderen Einschränkungen kann in der Direktion die Genehmigung zur Liftnutzung eingeholt werden.

Konsum von Rauschmittel

Der Konsum von Alkohol, nikotinhaltigen Produkten, Snus, E-Shishas oder illegalen Drogen ist am Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen und Schulprojekten strengstens verboten.

Der Konsum von Energydrinks ist den Unterstufenschüler*innen nicht gestattet.

Waffen

Am gesamten Schulgelände sowie auf allen Schulveranstaltungen und Schulprojekten gilt ein Waffenverbot. Hierzu zählen unter anderem jede Art von Schusswaffen, Pfefferspray, Schlag-, Stich- oder chemische Waffen sowie deren Munition. Ebenso ist jede Form der Pyrotechnik verboten.

Handeln von Waren und Glücksspiel

Das Handeln von Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art ist am Schulgelände sowie auf allen Schulveranstaltungen und Schulprojekten verboten.

Jegliche Form des Glücksspiels ist am Schulgelände sowie auf allen Schulveranstaltungen und Schulprojekten verboten.

Weiters weisen wir darauf hin, dass

  • das Schulunterrichtsgesetz und im Speziellen die Schulordnung gilt:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009376

  • die Bibliotheksordnung gilt.

KONTAKT

Mag. Ludwig MARTIN

Mag. Ludwig MARTIN

Direktor
Birgit Schneider

Birgit Schneider

Tagesheimleitung

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