Mittelschule

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MITTELSCHULE AN DER NLS-GRINZING

Pädagogisches und organisatorisches Konzept

Einer neuen Lernkultur verpflichtet

Die Transparenz über den Stand der jeweiligen Lernleistung kann mit verschiedenen Mitteln und Verfahren gezeigt werden – wie zum Beispiel Lernfortschrittsdokumentation, kommentierte direkte Leistungsvorlage, Lernzielorientierte Beurteilung, Europass, zentrale externe Erhebungen, wie etwa der Wiener Lesetest. Diese Mittel und Verfahren sind in geeigneter Art und Weise in der MS in Wien einzusetzen. Personalisierte Verfahren, die einen individuellen Lernzuwachs ausweisen, sind dabei aus pädagogischer Hinsicht besonders wichtig, um bei zentralen Erhebungen bessere Leistungen zu zeigen.

Die SchülerInnen werden nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten gefördert und gefordert. Es ist durch organisatorische Maßnahmen am Schulstandort ausreichend auf die Möglichkeit für individuelle Zeitpläne zu achten, damit allen SchülerInnen genügend Lernzeit geboten werden kann, um den Lehrstoff bewältigen zu können.

Die Qualitätsrichtlinien im Lehren und Lernen, wie sie für die Mittelschulen vom bmukk erarbeitet worden sind, gelten selbstverständlich auch für die Mittelschulen in Wien.

Qualitätselemente und autonome Schwerpunktsetzungen, die über die letzten Jahre erarbeitet und umgesetzt worden sind, werden übernommen und weitergeführt.

Die Nahtstelle Volksschule/Sekundarstufe 1 sowie Sekundarstufe 1/ Sekundarstufe 2 ist besonders zu beachten. Diesbezüglich sind geeignete Modelle der Kooperation weiter zu entwickeln und ein gegenseitiger Austausch zwischen den Schularten zu ermöglichen. Erfahrungen in diesem Bereich sollen in die weiteren Entwicklungen laufend einfließen.

Ein allfälliger Einsatz von LehrerInnen aus Volksschulen in der MS, die die SchülerInnen im Prozess des Schulwechsels begleiten, ist, nach maßgabe der Ressourcen, möglich.

Elemente der Mittelschule in Wien

Das pädagogische und organisatorische Konzept ist durch drei Elemente verbindlich zu ergänzen: Europass, kompetenzentwickelnde Jahres-planung und Berufsorientierung.

1. EUROPASS

Der Europass – in Form einer vorgegeben Mappe – bietet neben dem Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe ein wichtiges Dokument für die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn. Durch das individuelle Erarbeiten der Inhalte für den Europass befasst sich jede einzelne Schülerin und jeder einzelne Schüler mit ihrer bzw. mit seiner eigenen Bildungslaufbahn und bereitet sich somit aktiv auf die persönliche weitere Bildungs- und Berufslaufbahn vor.

Der Europass kann zur Bewerbung eingesetzt werden, zeigt Lernerfahrungen, macht erworbene Kompetenzen und Qualifikationen transparent und erleichtert die Anerkennung.

Durch die Nationalagentur OEAD für lebenslanges Lernen in Österreich aufbereitet, basiert der Europass auf einer breit angelegte Initiative der Europäischen Union. Er unterstützt bei der Jobsuche am österreichischen (und europäischem) Arbeitsmarkt, fördert die Mobilität von Lernenden (und Berufstätigen) und verbindet Bildung mit Wirtschaft.

Jede Schülerin und jeder Schüler erstellt mit Unterstützung durch LehrerInnen die Inhalte für den persönlichen Europass.

Die Dokumente von Europass können einzeln oder kombiniert verwendet werden. In der 8. Schulstufe besteht jedoch das Mindestausmaß aus den folgenden zwei Dokumenten:

–    Lebenslauf

   Darstellung der erworbenen Kompetenzen    

Selbst- und Fremdbeurteilung – abgestimmt auf die acht europäischen Schlüsselkompetenzen:

  1. Muttersprachliche Kompetenz
    Der Lesekompetenz in der deutschen Sprache ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Muttersprachliche Kompetenz ist im Hinblick auf die deutsche Unterrichtssprache zu verstehen. Im Europass ist diese Kompetenz mit einem Sprachenpass festzuhalten.
  2. Fremdsprachliche Kompetenz
    Im Europass ist diese Kompetenz mit einem Sprachenpass festzuhalten.
  3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz
  4. Computerkompetenz
    Im Europass ist diese Kompetenz in einer geeigneten Form festzuhalten.
  5. Lernkompetenz
    Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten.
  6. Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
    Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten.
  7. Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz
    Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten.
  8. Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit
    Im Europass ist diese Kompetenz mit einer Selbst- und Fremdein-schätzung in Form eines Kompetenzsterns (bzw. Balkens) festzuhalten. Hinweis: Die in der Mittelschule verbindlich vorgeschriebene „Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung“ zeigt, in welchen Bereichen die Leistungen jeder einzelnen Schülerin, jedes einzelnen Schülers gesteigert werden können. Diese differenzierte Leistungsbeurteilung beschreibt die Entwicklungsstufen zu den Kompetenzen, welche – im Europass abgebildet – zum Zeitpunkt des Abschlusses der 8. Schulstufe kumulativ erworben worden sind.

2. Berufsorientierung

In der 7. und 8. Schulstufe ist mindestens jeweils eine Wochenstunde Berufsorientierung als Unterrichtsfach anzubieten.

In der 5. und 6. Schulstufe ist Berufsorientierung integrativ (im Rahmen der kompetenz-entwickelnden Jahresplanung) oder als eigenes Fach (schulautonome Stundentafel) vorzusehen.

Regelungen bezüglich Beurteilung und Berechtigungen

PRÄAMBEL:

Leistungsbeurteilung kann in der MS nicht isoliert betrachtet werden, da Lernen und Leisten in engem Kontext zu sehen sind.

Die Mittelschule ist eine Leistungsschule. Schulische Leistung in der MS orientiert sich am Erwerb von Kompetenzen. Leistungsbeurteilung ist eng verknüpft mit der Gestaltung des Lernens. Neues Lernen verlangt eine Unterrichtsgestaltung, in der die Lernenden in hohem Maße selbsttätig und selbstständig lernen, ihr Lernen regelmäßig reflektieren. Neues Lernen verlangt eine bestimmte Haltung und Denkweise, eine Orientierung an den Stärken bzw. eine neue Fehlerkultur (Fehler sind im Lernprozess unverzichtbar; sie sind die wichtigsten Lernmomente) und eine andere Praxis, die sich im personalisierten Lernen und der Art der Differenzierung zeigt – in der aber auch formative Leistungsbewertung und eine dokumentierte Lernerfolgsrückmeldung einen hohen Stellenwert hat.

In diesem Zusammenhang sei daher auf das in der MS-Entwicklungsbegleitung dargelegte Konzept des Lerndesigns verwiesen. Lerndesign führt nachweislich zu besseren Lernergebnissen, weil die langfristigen Transferziele durch authentische Problemlösungsaufgaben im Vordergrund stehen. Der Unterricht wird rückwärts von diesen Aufgaben gestaltet, damit das langfristige Ziel der eigenständigen Kompetenz die Planung steuert. Lerndesign verlangt fundierte Fachkompetenz und stärkt die Qualität in der Leistungsbeurteilung. Es ermöglicht authentisches (statt schulisches) Lernen im Sinne der „neuen Lernkultur“. Es geht davon aus, dass die Lehrperson der wichtigste Faktor für das Lernen der Kinder und für die Gestaltung des Unterrichts verantwortlich ist.

Die nachfolgenden Regelungen sind vor diesem Hintergrund zu sehen. 

Im ersten Semester der 5. Schulstufe werden alle SchülerInnen nach den Bestimmungen des Realgymnasiums beurteilt. Ab der 6. Schulstufe wird in den Schularbeitsfächern in zwei Leistungsniveaus differenziert – „Standard AHS“ bzw. „Standard“. Nach entsprechenden Fördermaßnahmen sind Umstufungen jederzeit möglich.

Es sei hier nochmals auf die Präambel hingewiesen. Die MS versucht, durch eine besondere Gestaltung des Lernens und eine umfassende Förderung möglichst alle SchülerInnen zu einem positiven Abschluss der AHS-Unterstufe hinzuführen. Insofern soll die Beurteilung nach den Bestimmungen der Pflichtschule eher die Ausnahmesituation darstellen.

Wird ein/e Schüler/in in einem Gegenstand nach den Bestimmungen der Hauptschule beurteilt, so haben die Eltern das Recht, nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit den unterrichtenden Lehrer/innen spätestens bis zum Ende des ersten Semesters der 8. Schulstufe den Antrag an die Schulleitung zu stellen, dass ihr Kind nach den Bestimmungen des Realgymnasiums beurteilt wird. Die erworbenen Berechtigungen am Ende der 8. Schulstufe ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen über die entsprechende Schulart. Nicht stattgegebene Entscheidungen des Schulleiters/der Schulleiterin nach diesem Absatz bedürfen der Begründung. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Schulleiters/der Schulleiterin an die Schulbehörde erster Instanz ist zulässig.

 

Berechtigungen:

a) Jahreszeugnisse:

Die Jahreszeugnisse haben den erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Schulstufe sowie das Erreichen bzw. Nichterreichen der Bildungsziele des Realgymnasiums bzw. der Pflichtschule auszuweisen. Die Zuordnung zum „Standard AHS“- bzw. „Standard“-Niveau ist auszuweisen.

Insofern in einem genehmigten Modellplan die Zusammenfassung von Pflichtgegenständen zu Lernfeldern vorgesehen ist, sind diese auch im Zeugnisformular als zusammengefasste Pflichtgegenstände auszuweisen.

b) Abschlusszeugnis:

Alle Schüler/innen, die am Ende der vierten Klasse (8. Schulstufe) das Bildungsziel des Realgymnasiums (positive Beurteilung in Deutsch, Englisch und Mathematik im „Standard AHS“-Niveau) erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis, das sie zum Besuch einer realgymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule berechtigt.

Das Zeugnis der 8. Schulstufe hat zusätzlich die weiterführenden Berechtigungen für die Sekundarstufe II zu enthalten.

Zeugnisvermerk/Berechtigung im Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe – mit einer zweiten Fremdsprache:

„Er/Sie hat gemäß Modellversuchsgenehmigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – …………… das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule.“

Wenn zusätzlich in einem Wahlpflichtgegenstand Zweite Fremdsprache eine positive Beurteilung ausgewiesen ist, berechtigt das Abschlusszeugnis zum Besuch einer gymnasialen und realgymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule.

Zeugnisvermerk/Berechtigung im Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe – mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt:

„Er/Sie hat gemäß Modellversuchsgenehmigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – …………. das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe (Realgymnasium) sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule .“

Mit dem Abschluss erhalten Schüler/innen somit ein umfassendes Berechtigungsspektrum für alle berufsbildenden und allgemein bildenden höheren Schulen.

Wie schon in der Präambel angeführt, geht es in der MS um Neues Lernen. Dies verlangt eine bestimmte Haltung und Denkweise, eine Orientierung an den Stärken bzw. eine neue Fehlerkultur und eine andere Praxis, die sich im personalisiertem Lernen und der Art der Differenzierung zeigt – in der aber auch formative Leistungsbewertung und eine dokumentierte Lernerfolgsrückmeldung einen hohen Stellenwert hat. Daher sei nochmals darauf hingewiesen, dass der nachfolgende Passus vor dem Hintergrund einer solchen Praxis zu sehen ist.

Schulwechsel:

Bei einem Schulwechsel ist wie bei einem Jahres- und Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe vorzugehen.

Mitwirkende

Die Schulleitung ist für die ordnungsgemäße Umsetzung des Modellplans am Standort verantwortlich. Zur Unterstützung ist ein kleines Schulentwicklungsteam vorgesehen. Dieses besteht aus dem/der Schulleiter/in, dem/der Lerndesigner/in, den FachkoordinatorenInnen für Deutsch, Mathematik und Englisch sowie den drei MS-spezifischen Beauftragten (e-Learning, Gender, Kunst und Kultur).

Grundsätzlich erfolgt die LehrerInnen-Arbeit in der MS teamorientiert. Das betrifft gemeinsame Planungen und Nachbesprechungen, aber auch entsprechende Klassenkonferenzen oder Fachkonferenzen.

Dir. Andreas Jelinek

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OSR Andreas JELINEK

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Birgit Schneider

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